Stellung von Datenschutzbeauftragten (DSB)

Profitieren Sie von unserer Fachkunde und unseren Erfahrungen

Müssen Sie die Forderungen der Datenschutzgrundverordnung umsetzen und für die Aufrechterhaltung des Datenschutzes Sorge tragen?
Schon bei 20 Mitarbeitenden, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, ist Ihr Unternehmen gemäß der EU-DSGVO zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Wir unterstützen Sie gerne und stehen Ihnen mit einem kompetenten und motivierten Team zur Verfügung. Während Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern, kümmern wir uns um Ihren Datenschutz.

Welcher Nutzen erwartet Sie

  • Betreuung von laufenden Datenschutzthemen
  • Keine interne Ressourcenbindung und kein Kündigungsschutz
  • Eigene Mitarbeitende stehen weiterhin für das Kerngeschäft zur Verfügung
  • Einsparung von Fortbildungskosten der eigenen Mitarbeitenden
  • Zugriff auf Dokumentationsmuster und Vorlagen
  • Branchenübergreifende Erfahrungen
    (Energie, Bildungsträger, Gesundheitswesen)
  • Unabhängige Sicht auf Unternehmen und Datenverarbeitungsprozesse
  • Umfangreiches Kooperationsnetzwerk zu Bundesbehörden, Verbänden und Politik

Unsere Leistungen für Sie und Ihre Daten

  • Beratung zum Thema Datenschutz
  • Ausarbeitung, Pflege und Überwachung von Arbeitsanweisungen, Datenschutzkonzepten und Datenschutzrichtlinien
  • Begleitung bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen
  • Erstellung und Pflege der nach dem BDSG vorgeschriebenen Verfahren und regelmäßige Überprüfung der darin enthaltenen Angaben
  • Beratung bei Auswahl und Einführung von spezifischen IT-Anwendungen und Prüfung ihrer Datenschutzkonformität
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Programme, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • Überprüfung der datenschutzgerechten Gestaltung des Internetauftritts hinsichtlich der Anforderungen von TDG und TDDSG und sonstiger zur Anwendung gelangender Datenschutzgesetze
  • Erstellung und Durchführung von zyklischen Schulungen
  • Vorschläge zur datenschutzgerechten Gestaltung von arbeitsvertraglichen Regelungen zur (ggf. privaten) Nutzung von E-Mail und Internet durch die Mitarbeitenden
  • Datenschutzrelevante Bestandsaufnahme zur Feststellung des Ordnungsmäßigkeitsstandards
  • Ansprechpartner in allen Datenschutzangelegenheiten und Beantwortung von Anfragen von außen, z. B. Aufsichtsbehörden oder Betroffenen nach Absprache
  • Erstellung und Präsentation eines Jahresdatenschutzberichtes

Unsere Motivation

Mit Ihren Mitarbeitenden benutzerfreundliche Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes umsetzen und Ihnen somit die Sorgen in Punkto Datenschutz abnehmen.

Haben Sie Fragen zu einem der Themen oder wünschen Sie ein kostenloses Erstgespräch?
Bitte einfach Kontaktformular ausfüllen und absenden. Wir freuen uns über Ihre Nachricht und melden uns umgehend bei Ihnen.

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    Fotos © adrian_ilie825, Michael Traitov | AdobeStock