Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
18. Januar 2021Am 01. Januar 2021 hat die Bundesregierung den neuesten Entwurf des 2. IT-Sicherheitsgesetzes vorgebracht.
Da dieser als besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Art. 76 Abs. 2 S. 4 GG mit Fristablauf 12.2.2021 erklärt wurde, wird eine Verabschiedung im 1. Quartal 2021 erwartet.
Am 20.01.2021 informieren wir Sie in einem kostenlosen Online Seminar über die konkreten Änderungen und hieraus entstehenden Verpflichtungen.
https://register.gotowebinar.com/register/4934205075908205837?source=KSG-GFS