Online-Seminar am 29.06.2020 zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0

22. Juni 2020

55 Prozent der Befragten einer BITKOM-Studie aus dem Jahr 2020 gaben an, negative Erfahrungen mit kriminellen Vorfällen im Internet in den vergangenen 12 Monaten gehabt zu haben. Gemäß des letzten veröffentlichten Cyber-Security Index belegt Deutschland weltweit Rang 22 und auch im Ranking der Digitalisierung belegen wir weltweit nur Rang 12.

Deutschland und die Europäische Union haben hieraus gelernt. Durch die NIS-Richtlinie der EU sowie Änderungen im IT- Sicherheitsgesetz 2.0 und die drastischen Herabsetzung der Schwellenwerte in der KRITIS-VO erhöht sich die Anzahl der Betreiber kritischer Infrastrukturen, welche sich innerhalb einer relativ kurzen Zeit aufgrund des IT-Sicherheitsgesetzes prüfen bzw. zerti­fizieren lassen müssen.

In unserem Online-Seminar zeigen wir auf:

  • Wer ist betroffen?
  • Was muss ich tun bzw. gegenüber Dritten nachweisen?
  • Was sind meine nächsten Schritte?   

Fotos © adrian_ilie825, Michael Traitov | AdobeStock