
Erfolgreiches Homeoffice
6. April 2020Welche Maßnahmen müssen hier zur Wahrung des Datenschutzes beachtet werden?
Ihre Mitarbeiter sind derzeit auch vermehrt im Homeoffice? Wussten Sie, dass der Arbeitgeber hierbei die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt? Doch was genau muss hier beachtet werden?
Folgende Punkte dienen als Orientierung – hier gilt, je sensibler und schützenswerter die Daten, desto höher müssen auch die Schutzmaßnahmen sein.
- Separates und abschließbares Arbeitszimmer
- Aufbewahrung von dienstlichen Unterlagen in einem abschließbaren Schrank
- Keine private Nutzung von dienstlich zur Ver-fügung gestellter IT-Ausstattung
- Verschlüsselung von Festplatten des PCs / Laptops und externer Datenträger wie USB-Sticks
- Betriebssystem mit Kennwort versehen
- Verschlüsselung der elektronischen Datenübermittlung ( z.B. E-Mails)
- Sperrung des Computers auch bei kurzzeitigem Verlassen
- Keine Weiterleitung von beruflichen E-Mails auf private Postfächer
- Konzept zur Vernichtung von sensiblen Unterlagen
- Im Einzelfall erforderliche Zugangsmöglichkeiten für den Arbeitgeber oder die zuständige Datenschutzbehörde einräumen
Tipps
- Achten Sie bei der Erstellung einer Leitlinie bzw. eine Handlungsempfehlung darauf diese kurz, ansprechend und verständlich zu gestalten.
- Lassen Sie sich die Leitlinie durch Ihre Mitarbeiter unterschreiben.
- Grundsätzlich gilt, dass Handlungsempfehlungen für Homeoffice sehr individuell sein können. Daher lohnt es sich im Zweifel einen Experten heranzuziehen.
Wir helfen Ihnen gerne!
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@ksg-gfs.de
Fotos © Michael Traitov | AdobeStock